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Unterstützung für die Praxis in Unternehmen: Stiftung Datenschutz gibt neue Handreichung zum Beschäftigtendatenschutz heraus

Leipzig (btn/Stiftung Datenschutz) – Bewerbung, Gehalt, Urlaub, Krankheit – in Unternehmen werden zahlreiche personenbezogene, oft auch besonders sensible Daten der Beschäftigten verarbeitet. Dennoch gibt es in Deutschland auch unter der EU-Datenschutzgrundverordnung kein eigenes Gesetz, das den Schutz dieser Daten regelt. Die Stiftung Datenschutz hat nun die wichtigsten Punkte und Regeln zusammengetragen. Die praxisnahe und verständlich formulierte Handreichung für Personalverantwortliche und Beschäftigte steht zum kostenlosen Download bereit.

Eine Vielzahl von personenbezogenen Daten über Beschäftigte und Menschen im Bewerbungsverfahren fällt in den Personalabteilungen der Unternehmen an. Diese Daten sind oft auch besonders sensibel, betreffen sie doch direkt die Privatsphäre der Menschen: Familienverhältnisse, Erkrankungen und überhaupt Informationen, die manche nicht gern mit Vorgesetzten und Arbeitskolleginnen teilen möchte. Dazu kommt, dass Beschäftigungsverhältnisse für die Einzelnen besonders wichtig sind, weil sie die wirtschaftliche Existenz sichern. Daher sind Beschäftigungsverhältnisse auch im Rahmen des Arbeitsrechts besonders geschützt.

Umso verwunderlicher ist es, dass es noch kein spezielles Recht für den Beschäftigtendatenschutz gibt, obwohl dies schon seit vielen Jahren von Datenschutzexpertinnen, Personalprofis, Betriebsräten und anderen gefordert wird. Dies hat sich auch mit der EU-Datenschutzgrundverordnung nicht geändert. Unter der Leitung von Prof. Dr. Anne Riechert hat die Stiftung Datenschutz nun die wichtigsten Aspekte des Beschäftigtendatenschutzes zusammengetragen und mit Gerichtsurteilen und Veröffentlichungen der Aufsichtsbehörden unterlegt. Diese Handreichung zum Beschäftigtendatenschutz mit den wichtigsten Grundsätzen und Regeln für den Datenschutz in Beschäftigungsverhältnissen wendet sich vor allem an Personalverantwortliche in kleinen und mittelständischen Unternehmen, aber auch an Betriebsräte und ganz allgemein an Beschäftigte. Ihr Ziel ist es, Leitlinien für den praktischen Unternehmensalltag zu vermitteln. Dabei ersetzt diese
Handreichung natürlich nicht den Austausch mit den Datenschutzbeauftragten, oder – in komplizierteren Fällen – mit einer spezialisierten Rechtsanwaltskanzlei.

Praxisnah und in verständlicher Sprache, illustriert mit anschaulichen Fallbeispielen, erweitert diese Schrift die Reihe der Veröffentlichungen der Stiftung zur Anwendung von Datenschutzvorschriften in kleinen und mittelständigen Unternehmen, in Vereinen und anderen Organisationen. Als reine Online-Veröffentlichung wird die Handreichung kontinuierlich um neue Aspekte ergänzt.

Die Handreichung findet sich zum kostenlosen Download auf: https://stiftungdatenschutz.org/themen/beschaeftigtendatenschutz/


Über die STIFTUNG DATENSCHUTZ: Die STIFTUNG DATENSCHUTZ wurde 2013 vom Bund gegründet und dient als unabhängige Informationsplattform
zur Umsetzung des Datenschutzrechts sowie als Diskussionsplattform zur Datenpolitik. Die Bundestiftung fördert den Dialog zwischen Gesellschaft, Politik, Wirtschaft und Forschung.

 

Jens Breimeier
Jens Breimeier
Jens Breimaier kümmerte sich im Business.today Network um Redaktion und Business Development. Er hat über 20 Jahre Erfahrung im Publishing- und Mediabusiness, u.a. Burda, Verlagsgruppe Milchstraße und Vibrant Media: "Ich arbeite mit Brands, Agenturen, Startups und Publishern im Online-Business und unterstütze sie beim Wachstum ihres Geschäfts sowie beim Aufbau von Know-How und Netzwerken. Meine Erfahrung als Business Developer und im Publishing, sowie bei der Umsetzung von komplexen Aufgabenstellungen geben mir eine fachliche Basis und Kompetenz, die ich weiter geben möchte."
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