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Arbeitszeiterfassung nach dem Urteil des Bundesarbeitsgerichts – Anwalt zeigt, womit Arbeitgeber rechnen müssen und welche Handlungen jetzt notwendig sind

Hamburg (btn/Gastbeitrag von Domenic Böhm, Rechtsanwalt und Partner von SYLVENSTEIN Rechtsanwälte) – Vertrauen reicht nicht mehr aus, wenn es um die Arbeitszeit geht. Sie muss von den Arbeitgebern erfasst werden, hat das Bundesarbeitsgericht geurteilt. Bisherige Modelle auf Vertrauensbasis haben damit zumindest vorerst ausgedient. Auch im Außendienst und im Homeoffice muss die tatsächliche Arbeitszeit korrekt protokolliert werden.

Domenic Böhm, Rechtsanwalt und Partner von SYLVENSTEIN Rechtsanwälte

Nach der Einschätzung des Fachanwalts für Arbeitsrecht, Domenic Böhm, hat das Urteil für deutsche Arbeitgeber mitunter erhebliche Auswirkungen. Sie müssen zügig ihre Verwaltung und Organisation entsprechend anpassen. Es geht darum, strukturiert und durchdacht vorzugehen, um die Anpassungen möglichst reibungslos umzusetzen und rechtlich optimal abgesichert zu sein. Domenic Böhm ist Partner von SYLVENSTEIN Rechtsanwälte und erklärt in diesem Artikel, welche Aufgaben nach dem Urteil auf Arbeitgeber zukommen und wie sie vorgehen sollten.

Welche Unternehmen sind vom Urteil betroffen?

Das Bundesarbeitsgericht fällte seine Entscheidung auf der Grundlage des Arbeitsschutzgesetzes. Es schreibt vor, dass Arbeitgeber die Sicherheit und Gesundheit aller Beschäftigten während der Arbeit organisieren müssen. Dafür müssen sie alle notwendigen Mittel zur Verfügung stellen. Einen wichtigen Bereich stellt in diesem Zusammenhang die Messung der Arbeitszeit dar.

Firmen, in denen die Arbeitszeiten starr festgelegt sind, werden von der Erfassung ebenfalls nicht ausgenommen. Auch in diesen Unternehmen können Überstunden anfallen oder die Pausenzeiten gestalten sich variabel. Unter diesem Blickwinkel sind also alle Betriebe betroffen, egal, wie groß sie sind. Sie sollten jetzt unverzüglich Möglichkeiten schaffen, um die Arbeitszeit korrekt zu protokollieren.

Wie können sich Arbeitgeber vor den Konsequenzen schützen?

Das Urteil der Bundesarbeitsrichter sagt, dass das Unterlassen der Erfassung von Arbeitszeiten der Belegschaft grundsätzlich rechtswidrig ist. In bestimmten Fällen handelt es sich bei Verstößen gegen das Arbeitsschutzgesetz um eine Ordnungswidrigkeit. Bußgeldvorschriften für diesen konkreten Fall existieren bisher jedoch nicht. Eine entsprechende Rechtsverordnung muss der Gesetzgeber erst schaffen.

Trotzdem sollten Maßnahmen zur Erfassung der Arbeitszeit nicht auf die lange Bank geschoben werden. Insbesondere sind Unternehmen gefordert, die Arbeitszeiten bisher auf Vertrauensbasis behandelt haben. Hier sind zeitnahe Lösungen gefragt. Der rechtliche Rahmen sieht vor, dass jeder Arbeitgeber seinen Mitarbeitern ermöglichen muss, dass sie ihre Arbeitszeit protokollieren können.

Vorgaben, wie das zu erfolgen hat, existieren nicht. Unternehmen können der Forderung durch einen Aushang nachkommen oder eine Excel-Tabelle führen. Auch die klassische Stechuhr oder die moderne Form der elektronischen Automatikerfassung sind eine Option. Entscheidend ist, dass sich Unternehmer zeitnah mit dem Thema beschäftigen. Nur so lassen sich empfindliche Strafen vermeiden.

 

 


Über Domenic Böhm: Domenic Böhm ist Rechtsanwalt und Partner von SYLVENSTEIN Rechtsanwälte, einer der am schnellsten wachsenden Wirtschaftskanzleien im digitalen Bereich. Sie betreuen ausschließlich Unternehmer und sind spezialisiert auf alle Aspekte rund um das Führen eines Unternehmens: Vom Vertragsrecht über das Arbeitsrecht bis hin zum Medienrecht.

 

Jens Breimeier
Jens Breimeier
Jens Breimaier kümmerte sich im Business.today Network um Redaktion und Business Development. Er hat über 20 Jahre Erfahrung im Publishing- und Mediabusiness, u.a. Burda, Verlagsgruppe Milchstraße und Vibrant Media: "Ich arbeite mit Brands, Agenturen, Startups und Publishern im Online-Business und unterstütze sie beim Wachstum ihres Geschäfts sowie beim Aufbau von Know-How und Netzwerken. Meine Erfahrung als Business Developer und im Publishing, sowie bei der Umsetzung von komplexen Aufgabenstellungen geben mir eine fachliche Basis und Kompetenz, die ich weiter geben möchte."
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