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    KfW (ERP-) Kapital für Gründung

    Laura LangerLaura Langer
    März 17, 2018

    KfW (ERP-) Kapital für Gründung

    Bei dem „Kfw (ERP)-Kapital für Gründung“ handelt es sich um Nachrangdarlehen der Kreditanstalt für Wiederaufbau. Neben dem KfW-Gründerkredit-Startgeld ist es ein „Flagschiff-Programm“, welches in hohem Maße für Finanzierungen mit mehr als 100.000 Euro genutzt wird. Für Gründer und Unternehmer bringt es einige Vorteile mit sich.

    Mit dem Kapital für Gründung können innerhalb von drei Jahren nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit Übernahmen, Neugründungen, und tätige Beteiligungen finanziert werden.

    Bei einer Existenzgründung kann das KfW-Kapital für Gründung nur einmal bewilligt werden. In Ausnahmefällen wird für ein neues Vorhaben ein zweites Mal ein Darlehen gewährt, sofern das erste Darlehen vollständig zurückgezahlt wurde.
    Dies muss bei einer Festigungsinvestition nicht beachtet werden.

    Was finanziert wird

    Das ERP-Kapital für Gründung wird bewilligt bei der Gründung eines Unternehmens oder einer freiberuflichen Existenz (es kann sich um eine Neugründung, die Übernahme eines bestehenden Unternehmens oder tätige Beteiligung handeln) in Deutschland.

    Die förderfähigen Investitionen sind im Einzelnen:

    -Markterschließungsmaßnahmen
    -Kosten für Gebäude, Grundstücke, Baunebenkosten
    -Warenlager und Warenerstausstattung
    -Betriebs- und Geschäftsausstattung
    -Kauf eines Unternehmens oder Geschäftsanteils

    Höchstbetrag und Finanzierungsanteil

    Die eingesetzten Eigenmittel sollten mindestens 15 % der förderfähigen Investitionen (Bemessungsgrundlage) betragen (10 % in den neuen Ländern und Berlin). Diese können mit dem ERP-Kapital für Gründung bis auf 45 % der förderfähigen Investitionen aufgestockt werden.

    Bei Festigungsinvestitionen in den neuen Ländern und Berlin gilt folgende Besonderheit:

    Die Eigenmittel können bis auf 75 % der Investitionssumme aufgestockt werden, wenn nur so eine angemessene Basis an haftendem Kapital erreicht wird. Das Nachrangkapital darf dabei maximal 40 % des Betriebsvermögens nach Abschluss der Festigungsinvestition betragen. Andere öffentliche Mittel müssen ebenfalls angerechnet werden.

    Es ist zu beachten dass ERP-Kapital für Gründer nur in Höhe von 30 % der Investitionen gewährt wird. Mit den 15 % Eigenkapital verbleibt ein Restbetrag von 55 % (alte Länder) welcher auch finanziert werden muss. Dafür ist beispielsweise der ERP-Gründerkredit universell vorgesehen. Dieser wird getrennt nach Investitionen und Betriebsmitteln beantragt, mit jeweils unterschiedlichen Zinssätzen und Laufzeiten je nach Variante.

    Höchstbetrag

    500.000 Euro insgesamt je Antragsteller

    Haftungsfreistellung für die Bank

    Die KfW Bankengruppe übernimmt die Haftung der Geschäftsbank bzw. die Hausbank. Das Nachrangdarlehen haftet unbeschränkt und übernimmt damit eine Eigenkapitalfunktion.

    Unternehmensberatung für Existenzgründung seit 1996

    Experte für Businessplanerstellung und KfW-Gründerkredite

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    Andreas Idelmann
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    http://www.imc-services.de

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    Tags : KfW Kapital für Gründer
    Laura Langer

    Laura Langer

    Laura ist seit Mitte 2015 als Redakteurin und Marketing Manager bei Business.today Network tätig. Zuvor machte Sie Ihren Master-Abschluss in BWL mit Schwerpunkt Marketing.

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