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    Streit mit dem Finanzamt

    Laura LangerLaura Langer
    März 16, 2016

    Lassen Sie sich nichts gefallen – Widerstand lohnt sichdn

    Streit mit dem Finanzamt

    Der Staat will Geld einnehmen – und für diese Einnahmen ist das Finanzamt der wichtigste Partner des Finanzministers

    Das Finanzamt verschickt Steuerbescheide und wenn sich Steuerzahlungen daraus ergeben, werden diese Forderungen mit allen Mitteln eingetrieben.

    Da stellt sich die Frage: dürfen die das und können wir uns dagegen wehren?
    Die Antwort ist einfach: Die dürfen nicht alles und wir haben als Steuerbürger einige Möglichkeiten uns zu wehren. Welche Möglichkeiten sinnvoll und erfolgsversprechend sind, richtet sich nach dem Bearbeitungsstand durch das Finanzamt.

    Welche Möglichkeiten hat der Bürger? Dazu 3 Beispiele:

    E i n s p r u c h
    Das Finanzamt muss einen Steuerbescheid erteilen, um eine Steuer festzusetzen. Ohne einen Steuerbescheid hat das Finanzamt keinen Anspruch auf eine Zahlung. Wenn der Steuerbescheid zugestellt wird und der Steuerbescheid ist falsch oder Sie haben das Gefühl, dass der Steuerbescheid falsch ist (immerhin rd. 40 % aller Steuerbescheide sind falsch) dann kann dagegen ein Einspruch eingelegt werden. Aber nur innerhalb eines Monats ist dieser Einspruch einzulegen. Das Finanzamt prüft den gesamten Steuerfall (zumindest theoretisch) und berichtigt dann den Steuerbescheid oder bleibt bei seiner Meinung, es gibt also einen berichtigten Steuerbescheid oder eine Einspruchsentscheidung.
    Ein Einspruch hat eine Erfolgsquote von fast 65 %. Ein Einspruch lohnt sich fast immer.

    S t u n d u n g
    Das Finanzamt hat eine Steuer festgesetzt, aber Sie können diese Steuer nicht zum Fälligkeitstermin überweisen. Dann kann eine Stundung beantragt werden. Der Antrag muss sorgfältig begründet werden, da das Finanzamt die Stundungsbedürftigkeit und auch die Stundungswürdigkeit prüft.
    Hier gibt es keine Statistiken über die Erfolgsaussichten. Der Antrag muss sehr sorgfältig formuliert sein, der Antrag ist die Basis für eine erfolgreiche Stundung.
    Es gibt eine gewisse Tendenz, dass viele Stundungsanträge abgelehnt werden, teils mit sehr formalen Begründungen, die für die Bürger häufig nicht nachvollziehbar sind.

    A u s s e t z u n g d e r V o l l z i e h u n g
    Wenn das Finanzamt einen Steuerbescheid verschickt und dieser Steuerbescheid ist falsch und Sie müssen eine Nachzahlung leisten, dann wird ein Einspruch eingelegt. Die Nachzahlung wird trotzdem fällig – es sei denn, dass ein Antrag auf Aussetzung der Vollziehung gestellt wird.
    Das Finanzamt muss die Aussetzung der Vollziehung gewähren, wenn ernstliche Zweifel an der Rechtsmäßigkeit des Steuerbescheides bestehen.
    Auch hier ist die Antragstellung von großer Bedeutung, denn es müssen dem Finanzamt die ernstlichen Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Steuerbescheides vorgetragen werden.

    Wir haben die Erfahrungen in Vollstreckungsangelegenheiten und Gewerbeuntersagungen im ganzen Bundesgebiet durch langjährige Praxis gesammelt.
    Bei Konflikten mit dem Finanzamt stehen wir an Ihrer Seite.

    Günter Zielinski, Steuerberater in Hamburg
    E-Mail [email protected]
    Internet www.Steuerberater-zielinski.de

    Das Steuerberatungsbüro Zielinski berät seit über 20 Jahren Privatpersonen und Unternehmen zu allen Fragen des Steuerrecht. Das Kanzlei-Team setzt sich aus Fachexperten für viele Steuerrechtsfragen zusammen, insbesondere für Fragen rund um das Verfahrensrecht (Einsprüche, Klagen, Betriebsprüfungen) bieten Ihnen die Fachexperten fundierte Lösungen an.
    Darüberhinaus wird eine fundierte Beratung in Finanzierungsfragen, insbesondere Finanzierungen durch öffentliche Fördermittel, angeboten.

    Kontakt
    Steuerberater Günter Zielinski
    Günter Zielinski
    Rolfinckstrasse 37
    22391 Hamburg
    040 536 40 10
    [email protected]
    http://www.steuerberater-zielinski.de

    Laura Langer

    Laura Langer

    Laura ist seit Mitte 2015 als Redakteurin und Marketing Manager bei Business.today Network tätig. Zuvor machte Sie Ihren Master-Abschluss in BWL mit Schwerpunkt Marketing.

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