Der Unternehmer-Airbag® – wie man Unternehmen & Eigentum nachhaltig unantastbar macht.
Wieso sollten Klein- und Mittelständige Unternehmen Staatsfeind Nr. 1 sein? Was haben diese KMU´s falsch gemacht, dass sie im negativen Fokus des Staates stehen sollten?
Viele Unternehmer die schon seit mehreren Jahren auf dem Markt tätig sind, muss man einfach feststellen, dass der Mittelstand es nicht wirklich leicht hat sein Dasein zu beschreiten.
Wir sprechen von inhabergeführten Betriebe. Wir sprechen von Unternehmer und Selbständige, die vielleicht 10, 20 oder 100 Mitarbeiter haben und seit Generationen einen Betrieb erfolgreich am Leben erhalten, sehr guten Umsatz generieren und die mit Herzblut diesen Betrieb erfolgreich führen.
Es geht um die Unternehmer die nicht am Tropf des Staates hängen, wenn mal etwas schief läuft. Was nützt es dem familiengeführten Handwerksbetrieb mit seinen 25 Mitarbeiter, wenn Milliarden vom Staat für die Rettung von Banken locker gemacht werden und beim dem Handwerksbetrieb nichts ankommt? Und mit welcher Berechtigung bekommt diese Bank Geld?
Was hat er davon, wenn er mal in Schieflache gerät? Ist der Staat dann auch gewähr bei Fuss und unterstützt ihn mit endlos Geld wenn er sich verkalkuliert hat und Insolvenz beantragen muss? NEIN! Sicher nicht.
Allerdings wird hier mit zweierlei Maß gemessen. Wenn Sie als Unternehmer Ihre Verpflichtungen nicht mehr zurückführen können, folgt die Kreditkündigung und unmittelbar danach fängt das Dilemma der Zahlungsunfähigkeit und der Insolvenz an.
Der Staat hat es da etwas einfacher. Kann er seine Verpflichtungen (Kredite) nicht zurückführen (er macht es Jahr für Jahr nicht, sondern es wird immer nur von der NEUverschuldungsrate gesprochen) geht es einfach weiter im 3/4 Takt und man konzentriert sich auf andere Themen um abzulenken. Tolles Vorbild!
Wenn Sie als inhabergeführter Unternehmer mal in den Dunstkreis einer Insolvenz geraten sind, dann sollten Sie sich in Deutschland warm anziehen. Tür und Tor stehen Ihnen dann nicht mehr in dem souveränen Deutschland offen.
Zum Beispiel: Wenn Sie als Geschäftsführer einen Vertrag abschließen, von dem Sie ausgehen, dass dieser Vorteile für die Gesellschaft bringt, dieser sich aber eher zum Nachteil entwickelt, dann hat das negative Folgen für Sie als Geschäftsführer und Sie sind im Falle des Falles haftbar zu machen.
Obwohl Sie vielleicht für die negative Entwicklung gar nichts dafür konnten. (Marktlage hat sich verändert, ihr Vertragspartner ist insolvent geworden oder verlor einen großen Gerichtsprozess, der negative Auswirkungen auf den Vertrag hat, andere Gesetzeslage usw.)
Wie jedem Unternehmensführer bekannt ist, der GmbH Geschäftsführer haftet generell für: Bürgschaften, Verbindlichkeiten gegenüber dem Finanzamt (während seiner Amtszeit) und Verbindlichkeiten gegenüber Sozialversicherungsträgern.
Handelt der Geschäftsführer gesetzwidrig, wie z.B. bei:
Insolvenzverschleppung, Betrug, Gläubigerbenachteiligung oder Bankrott wird der Geschäftsführer ebenfalls haftbar gemacht.
Aber nicht immer ist der Verursacher der Verursacher!
Wenn z.B. der Markt sich ändert und man hat dadurch ein großen Umsatzeinbruch und man kann das Unternehmen durch Strategieänderung nicht mehr in ruhiges Fahrwasser führen und muss Insolvenz anmelden, dann sieht das Gesetz den Unternehmer als Verursacher. Da macht es sich der Staat allerdings sehr einfach. Gegen solche Probleme muss sich ein Geschäftsführer schützen.
Genau aus diesen Gründen sollte sich ein Unternehmer sich mit dem Unternehmer – Airbag® auseinandersetzen. Mit dem Unternehmer – Airbag® kann der Unternehmer wieder Unternehmer sein und seinen Weg gehen, ohne das er in Angst leben muss, dass wenn mal etwas schief geht, er im besten Fall sein komplettes Vermögen inkl. Home sweet Home verliert und im schlechtesten Fall auf der Straße sitzt.
Der Unternehmer – Airbag® hilft ihm dabei sein Unternehmen mit all seinen Vermögen (Geschäftsvermögen, Privatvermögen, Immobilien, Maschinen, Fahrzeuge usw.) vor einem „Aufprall“ so zu schützen, dass möglichst wenig an Vermögen dabei verloren geht.
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