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    Ich bin dann mal off! Müssen Mitarbeiter im Urlaub erreichbar sein? Unternehmerwissen24.de gibt Antworten!

    Laura LangerLaura Langer
    Juni 30, 2015

    Ich bin dann mal off! Müssen Mitarbeiter im Urlaub erreichbar sein? Unternehmerwissen24.de gibt Antworten!

    Mit Smart-Phones, Tablet PCs und WLAN Hotspots sind Mitarbeiter selbst an entlegenen Orten rund um die Uhr erreichbar. Berufliches und Privates vermischen sich auch in der Ferienzeit zunehmend. Viele Arbeitgeber möchten daher über den Aufenthaltsort ihrer Mitarbeiter im Urlaub informiert werden und ihre Beschäftigten erreichen können. Zu Recht?

    Die Gesetzeslage ist klar

    Die rechtlichen Rahmenbedingungen sind eindeutig: Der Erholungsurlaub dient allein der Regeneration und der Wiederherstellung der Arbeitskraft. Jeder Arbeitnehmer darf nach dem Bundesurlaubsgesetz (BurlG) seinen Urlaub so verbringen, wie er es möchte. Die Rechtsprechung der Arbeitsgerichte sieht das ähnlich: Alle Beschäftigten haben einen Anspruch darauf, Urlaub und Freizeit selbstbestimmt nutzen zu können – was aber nicht gewährleistet ist, wenn Arbeitnehmer ständig damit rechnen müssen, zur Arbeit abgerufen zu werden.

    Urlaubswahl nicht von Erreichbarkeit abhängig

    Deshalb ist auch kein Arbeitnehmer verpflichtet, in seinen Ferien für die Firma erreichbar zu sein. Im Gegenteil, jeder Mitarbeiter kann sein Urlaubsziel nach den eigenen Vorstellungen auswählen, auch wenn er dort nicht erreichbar ist. Es besteht auch keine gesetzliche Verpflichtung, das Handy mitzunehmen oder während des Urlaubs das E-Mail-Postfach abzurufen. Der Mitarbeiter muss auch nicht die Urlaubsadresse in seiner Firma hinterlegen.

    Keine Ausnahme möglich

    Mangels gesetzlicher oder tariflicher Verpflichtungen haben manche Arbeitgeber deshalb mit ihren Mitarbeitern vertragliche Vereinbarungen getroffen. Arbeitnehmer sollen auf diese Weise verpflichtet werden, ihren Urlaub abzubrechen, wenn sie dringend im Betrieb gebraucht werden, einmal am Tag die Mailbox abzuhören oder während eines festgelegten Zeitfensters täglich telefonisch erreichbar zu sein.

    Zulässig ist diese Vorgehensweise jedoch nicht, denn das Bundesarbeitsgericht hat sämtliche Abmachungen, die das Urlaubsrecht einschränken, als rechtsunwirksam eingestuft (BAG, 20.06.2000 – 9 AZR 405/99). Arbeitnehmer sind deshalb weder verpflichtet, eine solche Vorlage zu unterschreiben. Noch müssen sie sich in den nächsten Flieger setzen, wenn ein Anruf aus der Firma kommt.

    Im Notfall Rückholung nur mit Kostenübernahme

    Ist ein Rückruf des Mitarbeiters aus dem Urlaub unumgänglich, muss der Arbeitgeber ohne Wenn und Aber auch alle Kosten übernehmen, die dem Mitarbeiter durch die verfrühte Rückreise der gesamten Familie entstehen.

    Sorgfältige Urlaubsplanung unumgänglich

    Durch die oben beschriebenen Rahmenbedingungen wird eines klar: Unternehmen sollten bei der Urlaubsplanung sorgfältig vorgehen. Wichtiges Wissen und Handlungsfähigkeit des Unternehmens müssen verfügbar bleiben. Dazu ist es oft unumgänglich, im Vorfeld Wissen zu teilen und für handlungsfähige Vertretung abwesender Mitarbeiter zu sorgen.

    Weitere Informationen und Praxisbeispiele finden Sie im Personalmodul von Unternehmerwissen24.de .

    Über www.versicherungspraxis24.de

    VersicherungsPraxis24 – das Portal für Versicherungsprofis. Hier erhalten Vermittler ihr komplettes Handwerkszeug in nur einem Portal. Ob mit Fachbeiträgen, Gesetzen & Urteilen oder täglichen News – das Expertenteam stellt alles Wissenswerte aus der Versicherungs- und Finanzbranche kompakt und verständlich zusammen. Diverse praxisnahe Arbeitshilfen & Serviceangeboten runden das Portfolio ab.

    Über Wolters Kluwer

    Die Wolters Kluwer Deutschland GmbH ist ein Wissens- und Informationsdienstleister, der
    insbesondere in den Bereichen Recht, Wirtschaft und Steuern fundierte Fachinformationen in
    Form von Literatur, Software und Services für den professionellen Anwender bietet. Das
    Unternehmen mit Hauptsitz in Köln beschäftigt an über 20 Standorten rund 1.200 Mitarbeiter
    und agiert seit über 25 Jahren auf dem deutschen Markt.

    Wolters Kluwer Deutschland ist Teil des internationalen Informationsdienstleisters Wolters
    Kluwer n.v. mit Sitz in Alphen aan den Rijn (Niederlande), der bei einem Jahresumsatz (2014)
    von 3,7 Milliarden Euro weltweit rund 19.000 Mitarbeiter beschäftigt und Kunden in über 170
    Ländern bedient. Die Aktien sind an der Euronext Amsterdam (WKL) gelistet, außerdem werden
    sie in der AEX und im Euronext 100 Index geführt. In den Vereinigten Staaten wird die Aktie in
    Form eines Sponsored Level 1 Amercian Depositary Receipt (ADR) Programms auf dem Over the
    Counter-Markt gehandelt (WTKWY).

    Weitere Informationen finden Sie unter: www.wolterskluwer.de

    Kontakt
    Wolters Kluwer Deutschland GmbH
    Marcus Steinhorst
    Feldstiege 100
    48161 Münster
    02533-9300-232
    02533-9300-50
    [email protected]
    www.unternehmerwissen24.de

    Tags : Bundesurlaubsgesetz, Erreichbarkeit, Urlaub
    Laura Langer

    Laura Langer

    Laura ist seit Mitte 2015 als Redakteurin und Marketing Manager bei Business.today Network tätig. Zuvor machte Sie Ihren Master-Abschluss in BWL mit Schwerpunkt Marketing.

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