Im Wettbewerb um die besten Nachwuchskräfte möchte man junge Mitarbeiter für das eigene Unternehmen interessieren. Ein höheres Gehalt gibt jedoch nicht immer den entscheidenden Ausschlag gegenüber der Konkurrenz.
Betriebe setzen zunehmend auf freiwillige Sozialleistungen und steuerfreie Extras, um Arbeitnehmer zu motivieren, die Arbeitsatmosphäre zu verbessern und das Personalmarketing zu unterstützen. Es gibt zahlreiche Möglichkeiten, den Nettolohn mit Sachleistungen aufzubessern – Gutscheine oder Tankkarten, Fitness, Kinderbetreuung, Personalrabatt oder Essenszuschüsse.
Ganz gleich, für welchen Sachbezug Sie sich entscheiden: Es sollte für Unternehmer eine praktikable, finanzierbare und rechtssichere Variante sein und für die Mitarbeiter eine interessante Alternative zur Gehaltserhöhung. Der betriebliche Zuschuss zur Mittagspause bietet allen Beteiligten einen täglichen Benefit. Denn die Mittagspause ist wichtig, um mal abzuschalten und sich regelmäßig und gesund zu ernähren. Umso besser, wenn die Firma dazu etwas beisteuert.
In unserem E-Book geben wir Ihnen einen umfassenden Überblick über das Thema Essenszuschuss. Sie erfahren, welche Varianten möglich sind und was Sie beachten sollten, um sicher zu stellen, dass auch das Finanzamt diesen Benefit für Ihre Mitarbeiter steuerlich unterstützt. Nützliche Tipps, Beispielrechnungen und praxisnahe Hinweise helfen Ihnen, den Essenszuschuss in Ihrem Unternehmen umzusetzen.
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Das erwartet Sie:
- Wie Sie den Nettolohn mit Sachleistungen aufbessern
- Wie Sie Ihre Belege einfach organisieren und digitalisieren
- Übersichtlicher Vergleich der unterschiedlichen Essensmarken
- Checkliste zum betrieblichen Zuschuss zur Mittagspause
Inhalt: 1 E-Book mit 30 Seiten als PDF
Leseprobe: Betriebskindergarten, Fitnesscenter oder Firmenwagen: Das sind nur einige der vielen bunten Varianten auf der Palette, aus der Firmen und Mitarbeiter wählen können. Zahlreiche dieser einkommensähnlichen Leistungen sind steuer- und sozialversicherungsfrei. Clever kombiniert, bleibt so am Ende sogar mehr im Portemonnaie als bei einer mühsam ausgehandelten Erhöhung des Gehalts. Da die Leistungen einen Geldwert besitzen, aber nicht bar ausgezahlt werden, bezeichnet die Finanzverwaltung diese Leistungen als Sachbezüge. Solche Sachbezüge sind für alle Beteiligten ein Gewinn: Die Mitarbeiter haben einen echten, steuerfreien Mehrwert, die Zufriedenheit steigt und die Bindung ans Unternehmen wird gestärkt. Ein Plus, denn motivierte Mitarbeiter tragen zum Erfolg des Unternehmens bei.

