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    3,36 Millionen medizinischer Gesichtsmasken in öffentlicher Versteigerung

    Laura LangerLaura Langer
    Januar 18, 2022

    Zwei Großkonvolute zertifizierter medizinischer Gesichtsmasken stehen für Kaufinteressenten am 04. Februar 2022 zum Aufruf bereit.

    3,36 Millionen medizinischer Gesichtsmasken in öffentlicher Versteigerung

    Aufgrund Pfandrecht des Lagerhalters werden insgesamt 3,36 Millionen zertifizierten medizinischen Gesichtsmasken in rosa und grün am 04. Februar 2022 avon der DEUTSCHEN PFANDVERWERTUNG Ostermayer & Dr. Gold aufgrund § 475b HGH Pfandrecht des Lagerhalters öffentlich versteigert. Die Versteigerung findet wegen der aktuellen Corona-Regelungen und aufgrund Verfügung von höherer Hand als Live-Online-Versteigerung statt. Leiter der Versteigerung ist Herr F. Eberhard Ostermayer, allgemein öffentlich bestellter, vereidigter Versteigerer. Informationen, Konditionen, Versteigerungsbedingungen sind auf der Webseite deutsche-pfandverwertung.de, Versteigerungstermine, aufrufbar.

    Konditionen der Pfandrechtsverwertung
    Die Pfandrechtsversteigerung ist ein hoheitlicher Akt und wird aufgrund eines vertraglichen Pfandrechts durchgeführt. Bei Pfandrechtsversteigerungen gibt es keinen Mindestzuschlagspreis. Der Zuschlag erfolgt zum Höchstgebot. Jedermann kann sich an der öffentlichen Versteigerung beteiligen und mitbieten. Voraussetzung ist, dass man sich zur Versteigerung unter Vorlage eines gültigen Personaldokuments online registrieren lässt und eine Sicherheitsleistung in Höhe von 500 Euro in bar vor Beginn der Versteigerung am Versteigerungstag hinterlegt hat. Aufgrund einer Verfügung von höherer Hand und auf Anordnung der aufsichtsführenden Behörden dürfen während der Dauer der Corona-Krise Gebote zu öffentlichen Versteigerungen nur online, telefonisch oder schriftlich abgegeben werden. Abgabe von online-Geboten ist über Ostermayer & Dr. Gold GbR Online: http://www.versteigerungen-deutsche-pfandverwertung.de/ Ein Besuch des Versteigerungsorts ist derzeit nicht möglich. Der Zuschlag erfolgt zwanzig Sekunden, nachdem keine höheren Gebote eingegangen sind gemäß § 156 BGB gegen Höchstgebot.

    Was viele nicht wissen:
    Mit dem gesetzlichen oder vertraglichen Pfandrecht haben Unternehmen, Spediteure, Lagerhalter und Kaufleute, aber auch Kreditinsitute, ein wirkungsvolles Instrument, um bei leistungsgestörten Verträgen kurzfristig Forderungen zu realisieren. Das gilt sowohl für Sachen aller Art als auch für Kaduzierungen, in Pfand genommene Unternehmensanteile, Wertpapiere oder Patente. Die Durchführung der Verwertung übernimmt der öffentlich bestellte, vereidigte Versteigerer (gemäß § 1235 BGB).

    Alle Indikatoren weisen auf eine Rezession hin. Eine tiefgreifende Umstrukturierung der deutschen Wirtschaft zeichnet sich ab. „Zombie-Unternehmen“ werden aus dem Markt ausscheiden, was allerdings auch bedeutet, dass Zahlungsausfälle zunehmen werden. Hierauf vorbereitet zu sein, ist für jeden Unternehmer das Gebot der Stunde. Beispiele gibt es leider genügend, und wenn die Zahlungseingänge fehlen, kann manchen Gläubigern schnell die Luft ausgehen.

    Experten erreichen bestmögliche Verwertungserträge
    Die gute Nachricht ist: Die hier angesprochenen Wirtschaftszweige sind bei der Forderungsrealisierung privilegiert. Das deutsche Recht ermöglicht eine effiziente Lösung des Problems: die Anwendung der gesetzlichen und vertraglichen Pfandrechte. Viele Unternehmer oder Vermieter, die mit Zahlungsausfällen zu kämpfen haben, kennen oft nicht die Vorteile, die ihnen die Umsetzung ihrer Pfandrechte bietet. In über sechzig Paragraphen des BGB, HGB, AktG und GmbHG bietet die Anwendung des Pfandrechts Lösungsmöglichkeiten. Bei Zahlungsverzug tritt das Verwertungsrecht für in Pfand genommene Sachen oder Rechte durch Gesetz oder Vertrag in Kraft. Das vermeidet langwierige Gerichts- und Vollstreckungsverfahren. Beim Forderungsmanagement sollte an erster Stelle die konsequente Anwendung der Pfandrechte stehen. So ergibt sich auch die Chance auf Streitwertminderung, was zusätzlich von Vorteil ist.
    Pfandrechtsverwertungen sind das Spezialgebiet der allgemein öffentlich bestellten, vereidigten Versteigerer. Als praxiserfahrene, gut vernetzte Experten arbeiten sie schnell und effizient. Die Bestimmungen der Zivilprozessordnung und die GVGA für Gerichtsvollzieher sind für öffentlich bestellte Versteigerer, die nach BGB und HGB arbeiten, nicht einschlägig, denn der Gesetzgeber beabsichtigt eine kaufmännisch flexiblere und effizientere Gestaltung des Verwertungsverfahrens.

    Leistungsgestörte Verträge haben meistens ökonomische Gründe. Es ist deshalb sinnvoll, eine kaufmännische Lösung herbeizuführen. Der berechtigte Versteigerer ist hierzu in seiner Eigenschaft als selbstständig tätiger Kaufmann prädestiniert. Dessen Tätigkeit ist nicht die Vollstreckung, sondern die Herbeiführung eines Ausgleichs zwischen Gläubiger und Schuldner. Im deutschen Rechtssystem stellt der allgemein öffentlich bestellte, vereidigte Versteigerer diejenige Institution dar, die bei leistungsgestörten Verträgen kurzfristig eine Lösung für alle Partien herbeizuführen hat: unabhängig, sozialverträglich und fair.

    Ressourcen schonen trotz Zahlungsausfall
    Jedes Produkt ist etwas wert, hat Arbeitszeit, Energie und Ressourcen verbraucht. Diesen Wert gilt es zu erhalten. Der Deutschen Pfandverwertung ist deshalb ein bewusster Umgang mit bereits vorhandenen Werten und Anlagen besonders wichtig. Die Experten der Deutschen Pfandverwertung informieren daher über die Möglichkeiten der Weiterverwendung von Produktionsgütern. So leisten sie einen wertvollen Beitrag zur Verlängerung der ökologischen Wertschöpfungskette und damit zur nachhaltigen Ressourcenschonung. Dabei setzen sie sich motiviert für die Ziele ihrer Kunden ein und realisieren jeweils eine effiziente, kostenbewusste Verwertungsstrategie, die strikt und regelgetreu umgesetzt wird. Ermöglicht wird das durch die Unabhängigkeit der Experten, die als öffentlich bestellte Versteigerer vereidigt sind. Diese Klarheit schützt vor Interessenkonflikten und ist somit eine echte Hilfe im Notfall.

    DEUTSCHE PFANDVERWERTUNG Ostermayer & Dr. Gold GbR ist als ein spezialisierter deutscher Dienstleister für die Verwertung von vertraglichen und gesetzlichen Pfandrechten deutschlandweit tätig. Das Unternehmen wird von öffentlich bestellten, vereidigten Versteigerern betrieben, die von Gesetzes wegen zur Durchführung einer Öffentlichen Versteigerung befugt sind. Wir bieten die einfache und schnelle Alternative zur Umsetzung der Forderungsrealisierung mittels der Pfandrechtsverwertung aller Art. Bei der Verwertung akquirieren wir auch international, um einen größtmöglichen Käuferkreis zu erreichen. Unsere Auftraggeber sind Kreditinstitute, Unternehmer, die öffentliche Hand, Insolvenzverwalter, Rechtsanwälte, Immobiliengesellschaften, Speditionen, Logistiker, Unternehmen, Erben und Privatpersonen.
    Wir sind Gründungsmitglied des BvV e.V. – Bundesverband der öffentlich bestellten, vereidigten und besonders qualifizierten Versteigerer, Berlin.

    Kontakt
    DEUTSCHE PFANDVERWERTUNG Ostermayer & Dr. Gold GbR
    Dagmar Gold
    Bierhäuslweg 9
    83623 Dietramszell
    0802790989928
    [email protected]
    http://www.deutsche-pfandverwertung.de

    Laura Langer

    Laura Langer

    Laura ist seit Mitte 2015 als Redakteurin und Marketing Manager bei Business.today Network tätig. Zuvor machte Sie Ihren Master-Abschluss in BWL mit Schwerpunkt Marketing.

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